Die GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) ist eine Bundesgesetzgebung, nach der alle Tierärzte verpflichtet sind abzurechnen.

Zum 22.11.2022 hat sich die GOT geändert. Dazu haben wir hier für Sie die Informationsschriften der Bundestierärztekammer für Patientenbesitzer bereitgestellt.

 

Die Gebührenordnung für Tierärzte
Informationen für Patientenbesitzer
Informationen_Novelle_Tierhalterinnen_5.pdf (197.5KB)
Die Gebührenordnung für Tierärzte
Informationen für Patientenbesitzer
Informationen_Novelle_Tierhalterinnen_5.pdf (197.5KB)
Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Informationen für Patientenbesizter
GOT_allgemein_MerkblattTierhalter2022.pdf (231.44KB)
Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Informationen für Patientenbesizter
GOT_allgemein_MerkblattTierhalter2022.pdf (231.44KB)






Stellungnahme der Bundestierärztekammer am 23.01.2022

Hausbesuchsgebühr bei Pferden
Stellungnahme der Bundestierärztekammer
Hausbesuchsgebuehr-bei-Pferden_.pdf (85.59KB)
Hausbesuchsgebühr bei Pferden
Stellungnahme der Bundestierärztekammer
Hausbesuchsgebuehr-bei-Pferden_.pdf (85.59KB)




Weiter Informationen finden Sie auch unter: Bundestierärtzekammer.de, Rubrik "Für Tierhalter" / "GOT".





Unsere Abrechnung erfolgt über die BFS health finance GmbH.

Im Download finden Sie ein Informationsblatt der BFS.

BFS health finance
Informationsschreiben
BFS.pdf (444.15KB)
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BFS.pdf (444.15KB)
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